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   OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95   

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https://dejure.org/2000,11116
OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normenkontrollverfahren; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Berlin-Rummelsburger Bucht; erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten; Prognosen; Brachflächen; Erforderlichkeit der Maßnahme; Subsidiarität; zügige Durchführung; Finanzierung; Abwägungsgebot; nachträgliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB §§ 165 - 171; VwGO § 47 Abs. 2
    Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 784
  • DÖV 2000, 924
  • ZfBR 2000, 566
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

    Vielmehr bleibt es ihr im Rahmen der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen überlassen, ob sie in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen durchführt oder es in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme einbezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., juris Rn. 3 und LS; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 23 und 41).

    Der Bebauungsplan gestaltet durch rechtsverbindliche Festsetzungen der Art und Weise der Bodennutzung die städtebauliche Ordnung, löst aber als Angebotsplanung für den Eigentümer im Plangebiet grundsätzlich keine die negative Baufreiheit überwindende Realisierungspflicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5.98 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 39).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13; Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09

    Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung;

    Die Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit dieser Verordnung stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 13. Juli 2000 (OVG 2 A 5.95, ZfBR 2000, 566, juris) rechtskräftig fest (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2000 - BVerwG 4 BN 51.00 -, BRS 63 Nr. 230, juris).

    Wird eine Entwicklungssatzung im Sinne des § 165 BauGB angegriffen, mit der ein städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt wird, folgt die Antragsbefugnis der vom Geltungsbereich der Satzung betroffenen Grundstückseigentümer daraus, dass sie den sich aus der Satzung ergebenden besonderen Pflichten unterliegen, also für Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung die besondere Genehmigungspflicht nach § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 144, 145 BauGB gilt und die Eigentümer gegebenenfalls mit einer bebauungsplanunabhängigen Enteignung nach § 169 Abs. 3 BauGB und der Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach § 166 Abs. 3 Satz 4, § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. §§ 154 ff. BauGB rechnen müssen (vgl. zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren "Rummelsburger Bucht" OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000, a.a.O., Rn. 20; ähnlich zur Sanierungssatzung OVG SH, Urteil vom 23. September 1993 - 1 K 2/91 -, juris Rn. 31).

    Mit den strukturellen Veränderungen im Land Berlin Anfang der 90-er Jahre (Wiedervereinigung, Hauptstadtfunktion, Regierungsumzug) wurde ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erwartet, der aus damaliger Sicht eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (auch) an dem verkehrsgünstig und am Wasser gelegenen, damals teilweise brachliegenden und untergenutzten Bereich um die Rummelsburger Bucht erforderlich machte (vgl. OVG Bln, Urteil vom 13. Juli 2000, a.a.O., LS 2).

  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00

    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose;

    OVG Berlin vom 13.06.00 - Az.: OVG 2 A 5.95 -.

    BVerwG 4 BN 51.00 OVG 2 A 5.95.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06

    Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen

    Ob insoweit der von der Antragsgegnerin angesetzte Prognosezeitraum von 10 Jahren (2002 bis 2012), binnen derer das Planungsrecht geschaffen, die Erschließung vorgenommen und die Bebauung abgeschlossen sein sollte, angemessen war, lässt der Senat dahin stehen, ==TEXT__ vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.: 12 Jahre bei komplexem Vorhaben mit umfangreichen Folge- und Struktureinrichtungen; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 -, ZfBR 2000, 566: Zeitraum von 12-16 Jahren für ein Gebiet von 130 ha mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen noch realistisch, da die zügige Durchführbarkeit der Entwicklungsmaßnahme jedenfalls wegen einer ungesicherten Finanzierung und damit einhergehenden rechtlichen Hindernissen im Juli 2003 nicht gesichert erschien.
  • KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei

    (b) Ob der Übernahmeanspruch wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit bereits durch den Senatsbeschluss Nr. 199/96 vom 11. Juni 1996, mit dem der Zeitrahmen der Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere aus finanziellen Erwägungen, gestreckt wurde (zur Zulässigkeit vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5/95 - juris Tz. 44 ff. = LKV 2001, 126), für die Wasserstadt Berlin-Oberhavel vom Jahr 2004 auf das Jahr 2010, wieder entfallen ist, kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 3 S 2468/04

    Wohl der Allgemeinheit, Erhöhter Wohnstättenbedarf, Enteignung,

    Die fehlende Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde darauf, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird, kann ein die Entwicklungsmaßnahme rechtfertigender Grund sein (vgl. hierzu z.B. OVG Berlin, Urteil vom 13.7.2000 - 2 A 5.95 -, ZfBR 2000, 785 [RdNr. 39f]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Soweit in der vorgenannten Entscheidung, in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentierung der Vorschrift Zeiträume benannt werden, die als noch zügige Durchführung in einem absehbaren Zeitraum gewertet worden sind, liegen diese zwischen 12 und 17 Jahren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. November 1997, BRS 59, 252 und Urteil vom 13. Juli 2000, ZfBR 2000, 566 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2000 in juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 165 BauGB Rdrn. 87; Brügelmann, § 165 BauGB Rdnr. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2020 - 9 K 638/16

    Aufhebung eines Mietverhältnisses; Erledigung;

    vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 -, juris Rn. 50 f.; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019 § 162 Rn. 12.; Stemmler, ZfBR 2002, 449; A.A. Watzke/Otto, ZfBR 2002, 117 (117 f.) unter - nicht zutreffendem - Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 1993 - 1 K 30/91 -, juris Rn. 33.
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